„Ich habe das Thema auf der NVR-Verbandsversammlung letzten Freitag natürlich direkt angesprochen. Es stellte sich heraus, dass die DB hier völlig ohne Absprache oder vorherige Koordinierung handelt. Ich habe deutlich gemacht, dass die RB 38 nicht die Bedarfsreserve für Personalmangel bei der DB sein darf.“
Selbstverständlich müsse die DB Strafzahlungen für diesen eklatanten Vertragsverstoß zahlen.
„Das bringt den Fahrgästen leider gar nichts. Der zusammengebrochene Wettbewerb auf der Schiene, wo zahlreiche Anbieter durch Corona ums Überleben kämpfen, nimmt uns hier auch Optionen. Politisch stellt sich wieder einmal die Frage, wo genau der gesellschaftliche Mehrwert der Privatisierung der DB liegt, wenn sie in dieser Form das aktuelle Angebot nicht leisten kann. Dabei müssen wir das Bahnangebot weiter ausweiten. Letzten Endes hilft nur eine vernünftige Personaldecke. Hier ist die DB als Vertragsnehmer in der Pflicht. Einfach das Angebot gravierend einzuschränken kann nur als völliges Versagen bewertet werden.“