Nachhilfe und Schulbegleitung im Kreis wegen Corona abgeschafft?

Mittel zur Finanzierung von Nachhilfe werden während der Corona-Krise nicht für Onlineangebote bereitgestellt. Auch die Schulbegleitung besonders förderbedürftiger Kinder ist faktisch abgeschafft. Die SPD-Kreistagsfraktion stellt hierzu im anstehenden Kreisausschuss kritische Fragen.

Schüler an Tafel. Text: Bildung und Teilhabe. Unsozial: Keine Nachhilfe und Schulbegleitung wegen Corona
Bild: colourbox / RESPD

Sieht die Kreisverwaltung in der Coronakrise nur die Regelschüler?

„Nachdem uns vor einigen Wochen bereits mitgeteilt wurde, dass Kindern, deren Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird, in Coronazeiten keine Onlineangebote bezahlt bekommen“, eröffnet Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, “waren wir erschrocken aus der Zeitung zu erfahren, dass auch Kinder, die bisher eine Schulbegleitung bekommen haben, diese nur unter großen Mühen auch für den Unterricht zu Hause gestellt bekommen.“

Die SPD-Fraktion hat sich daher dazu entschlossen im anstehenden Kreisausschuss nachzuhaken.

„In insgesamt drei Tagesordnungspunkten werden zusätzliche finanzielle Mittel zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bereitgestellt, beispielsweise auch die Aussetzung von Elternbeiträgen in der offenen Ganztagsschule. Gerade die Kinder aber, die gerade jetzt mehr Unterstützung brauchen, werden aus den Unterstützungssystemen geworfen“, so Timm weiter.

Der schulpolitische Sprecher, Oliver Scheffler, hierzu:

„Die Nutzung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind auf SPD-Initiative noch im Oktober 2019 vereinfacht worden, speziell auch im Hinblick auf die Nutzung zur Finanzierung von Nachhilfe. Diese klare Intention wird nun bei erster Gelegenheit unterwandert. Zum existierenden Schulchaos kommt nun noch die faktische Abschaffung der Schulbegleitung. Die Reduktion um 92% ist erschreckend.“

Die SPD-Fraktion hofft, dass hier ein Umdenken einsetzt und in Zukunft aus Sicher der Betroffenen gedacht wird.

„Man muss Angst haben, dass auf Kosten der besonders unterstützungsbedürftigen Kinder die vermeintliche Schuldenfreiheit des Rhein-Erft-Kreises auch in Coronazeiten gerettet werden soll“, schließt Timm.