Die SPD-Kreistagsfraktion bringt einen Antrag zur Schaffung eines „Sicherheitsbündnis“ im Rhein-Erft-Kreis ein und wird dabei unterstützt von unserem Landtagsabgeordneten Guido van den Berg und den SPD-Bürgermeistern und SPD-Stadtratsfraktionen im Rhein-Erft-Kreis.
Was ist das Sicherheitsbündnis und was soll es bringen?
Das Sicherheitsbündnis ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Kreis und (hoffentlich allen) Städten. Ziel ist der Ausbau und die Qualifizierung der kommunalen Ordnungsdiesnte, damit diese ihre Aufgaben umfassend und rechtssicher ausüben können.
Durch einen einheitlichen Auftritt und die deutlich verstärkte Präsenz soll zum einen das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger deutlich gestärkt werden. Zum anderen soll durch den verbesserten Ordnungsdienst eine bessere soziale Kontrolle von Angsträumen und Problemstellen stattfinden, bei der weitere kommunale Stellen möglichst nahtlos miteingebunden werden können (z.B. Streetworker, Jugendamt).
Zu guter Letzt geht es auch darum, der Polizei eine Konzentration auf ihre eigentlichen Kernaufgaben zu ermöglichen, in dem klassische Aufgaben des kommunalen Ordnungsdienst, wie zum Beispiel Ruhestörungen, auch von diesem behandelt werden. Es geht nicht darum, Polizeiarbeit von „Hilfssheriffs“ erledigen zu lassen.
Warum ist das Sicherheitsbündnis nötig?
Insgesamt ist die Kriminalität bundesweit, aber auch im Rhein-Erft-Kreis rückläufig. Dies gilt allerdings nicht für alle Deliktformen und vor allem spiegelt sich diese Entwicklung nicht im subjektiven Empfinden der Bevölkerung wieder. Gerade Problemstellen wie öffentliche Plätze werden oftmals als unsicher empfunden. Hier kann die Polizei schlicht keine dauerhafte Präsenz gewährleisten und diese ist auch nicht ihre eigentliche Aufgabe.
Insgesamt müssen wir leider feststellen, dass nach vielen Jahren des konsequenten Aufbaus an Polizeibeamtenstellen im Rhein-Erft-Kreis unter der SPD-geführten alten Landesregierung (2010-2017 + 40 Beamtenplanstellen), nun unter CDU und FDP ein stetiger Abbau an Polizeikräften stattfindet (seit Amtsübernahme 2017 etwa sechs Beamtenplanstellen weniger). Dies wird von der Landesregierung damit verschleiert, dass ingesamt mehr Personal Dienst tut, allerdings handelt es sich dabei um Verwaltungskräfte und nicht um Polizeibeamte, die auf der Straße präsent sind.
Weniger Polizei im Rhein-Erft-Kreis – Sollen jetzt Verwaltungskräfte für Sicherheit sorgen?
Bewährtes Konzept
Wir haben hier nicht das Rad neu erfunden, sondern orientieren uns an einem inzwischen erfolgreich laufenden Programm aus dem Oberbergischen Kreis. In Städten wie Brühl oder Wesseling wurde der Ordnungsdienst bereits nach dem von uns angedachten Konzept ausgebaut und qualifiziert. Die Ergebnisse sind dabei sehr ermutigend. So wurden in Brühl bekannte Problempunkte über 5000 mal angefahren und so teilweise deutlich entschärft. Auch gelingt es mit einem verstärkten kommunalen Ordnungsdienst häufiger illegale Müllablagerungen erfolgreich zu verfolgen.
So soll das Sicherheitsbündnis konkret aussehen:
Inhalt dieser Vereinbarung soll sein:
- Der Kreis fördert die Neueinstellung zusätzlicher Mitarbeiter/-innen für den Außendienst der städtischen Ordnungsämter mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der durchschnittlichen Personalkosten für jede neugeschaffene Stelle.
- Der Kreis erarbeitet und organisiert mit den Städten und dem kommunalen Studieninstitut ein dreimonatiges Schulungsmodul, mit dem die neuen Mitarbeiter/-innen der Ordnungsämter für ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
- Der Kreis unterstützt die Städte beim Aufbau eines einheitlichen Ordnungsdienstes mit einheitlicher Dienstkleidung und einheitlichen Fahrzeugen. Der Kreis beschafft die einheitliche Dienstkleidung und gewährt den Teilnehmern des Sicherheitsbündnisses einen Zuschuss zur Beschaffung und einheitlichen Lackierung der Fahrzeuge des Ordnungsdienstes. Hierbei soll das einheitliche Auftreten an bereits existierenden Ordnungsdiensten im Kreis orientiert werden.
- Die Städte verpflichten sich zu einer Intensivierung der Außendiensttätigkeit der Ordnungsämter und anderer jeweils betroffener Dienste. Die Kreispolizeibehörde führt gemeinsam mit den Städten zu abgestimmten Themen Schwerpunktaktionen und Kampagnen durch.
- Potentielle Mitarbeiter sollen die Befähigung zum mittleren Dienst nachweisen und entsprechend besoldet (E8) werden.
- Städte, die bereits Ordnungsdienste mit den unter 1-5 gemachten Bedingungen aufgebaut haben, sollen entsprechende Investitionen, die nicht älter wie zwei Jahre sind, und bereits eingestellte Mitarbeiter fördern lassen können.
Unseren Antrag im Wortlauf finden Sie hier:
Gesundheitsausschuss: Sicherheitsbündnis zwischen Kreis und Städten